Baustellenkoordination
Auf der Grundlage der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" vom 10.06.1998 sind Baustellenkoordinatoren zu bestellen, ist eine Unterlage für spätere Arbeiten (Wartungsarbeiten) zu erarbeiten, sowie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vorgeschrieben.
Für die Erfüllung o.g. Auflagen ist der Bauherr oder sein Beauftragter verantwortlich!!!
Wir bieten Ihnen:
- Betreuung durch den Baustellenkoordinator (RAB 30)
- Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan nach RAB 31)
- Erstellen und Absenden der Vorankündigung
- Anfertigen der Baustellenordnung bzw. Baustelleneinrichtungsplan
- Erstellen der Unterlage (RAB 32)