Die arbeitsmedizinische Vorsorge verfolgt das Schutzziel der Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist nicht nur ein Arbeitgeberinteresse zur Erfüllung der Fürsorgepflicht, sondern sollte im Interesse des Beschäftigten als Selbstschutz angesehen werden.
Unser arbeitsmedizinisches Team, bestehend aus kompetenten Fachärzten und erfahrenen medizinischen Assistenten, widmet sich ganzheitlich Ihren Beschäftigten als Individuen.
Wir nutzen dabei moderne Technik in den Praxisräumen unserer Standorte oder führen die Vorsorgen Vorort bei Ihnen durch.
Unterschieden wird in:
- Pflichtvorsorgen
- Angebotsvorsorgen
- Wunschvorsorgen
Für die Teilnahme an Beratungen bei Pflichtvorsorgen ist eine rechtliche Begründung notwendig.
Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.