Eignungsuntersuchungen sind grundsätzlich von der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu unterscheiden. Im Gegensatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge deren Ziel das frühzeitige Erkennen und Verhüten arbeitsbedingter Erkrankungen ist, verfolgt die Eignungsuntersuchung das Ziel der Vermeidung von Risiken und Gefährdungen für Dritte. Außerdem wird geprüft, ob der Beschäftigte sich zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben eignet.
Da Eignungsuntersuchungen vorrangig im Arbeitgeberinteresse liegen, bedarf es einer rechtlichen Begründung zur Fragestellung.
Einstellungsuntersuchungen:
Diese Untersuchung erfolgt zur Feststellung, ob bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Die ärztliche Beratung und Aufklärung erfolgt im Innenverhältnis zwischen Betriebsarzt und Beschäftigten. Es werden keinerlei Auskünfte an den Arbeitgeber zu personenbezogenen Ergebnissen und Befunden herausgegeben.
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